Die Kur, bis in die 90er Jahre eine tragende Stütze für den Tourismus in Bad Griesbach, ist wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Es müssen sowohl ambulante Badekuren, als auch stationäre Vorsorgeleistungen wieder bezahlt werden. Ein Geschenk für alle Beteiligten: Die Krankenkassen investieren wieder aktiv in die Gesundheit ihrer Versicherten, die Urlauber in Bad Griesbach kommen in den Genuss von Anwendungen wie Thermalbäder oder Massagen und der Kurort selbst kann sich wieder ganz auf seine alte Stärke zurückbesinnen: Auf das heilkräftige Thermalmineralwasser aus den Tiefen der Rottaler Erde. Bundesgesetzblatt ambulante Vorsorgeleistung

Ihr Weg zur Kur in Bad Griesbach: So kann nichts schief gehen

Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten SGB V § 23 Abs. 2

Bei dieser Kurform kann der Kurort sowie die Unterkunft frei gewählt werden. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten.
Die Gebühr für das Verordnungsblatt beträgt 10,- €.

Wege zur Kur…. …..Wichtige Hinweise zum Kurantrag

Tipps zur ambulanten Vorsorgeleistung (Badekur) in Bad Griesbach:

Bevor Sie einen Kurantrag stellen, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Beschwerden
Ihre Beschwerden müssen ärztlich diagnostiziert und die dazugehörigen Symptome beschrieben sein.

Behandlung am Wohnort
Eine vorausgegangene Behandlung am Wohnort muss bereits erfolgt sein. Ärztlich verordnete Behandlungen und Maßnahmen mit physikalischer Therapie (z. B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Funktionstraining) am Wohnort sollten etwa innerhalb der letzten sechs bis zehn Monate erfolgt sein. Zeigt sich keine erkennbare Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes, so sind die physikalischen / ambulanten Maßnahmen am Wohnort „ausgeschöpft“. Erst jetzt sollten Sie den Antrag auf eine ambulante Vorsorgeleistung stellen, das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Begründung
Um eine Verschlimmerung der bestehenden Beschwerden zu vermeiden sowie zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und Verhütung weiterer Krankheiten ist aus ärztlicher Sicht eine ambulante Vorsorgeleistung dringend erforderlich.

  • Die ambulanten Maßnahmen sowie die physikalischen Behandlungen am Wohnort sind ausgeschöpft.
  • Bei bestehender chronischer Krankheit sollte die Schädigung (z. B. LWS-/ HWS-Syndrom) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen (z. B. Einschränkung der Beweglichkeit, Schmerzlinderung) im Kurantrag aufgeführt werden.
  • Risikofaktoren wie z. B. Bluthochdruck, Übergewicht / Fehlernährung, Stress, Bewegungsmangel sollten ebenfalls im Kurantrag vermerkt werden.

Gründe für Bad Griesbach

Befreit von häuslichen Pflichten und dem Alltagsstress ist eine Behandlung im Top-Kurort Bad Griesbach deutlich effektiver als zu Hause. Vor allem die langjährige Erfahrung und die regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der ansässigen Kurärzte und Physiotherapeuten tragen zu Ihrem Kurerfolg bei. Aus unseren Quellen sprudelt heilkräftiges Thermal-Mineralwasser, das die Basis für viele Kuren bietet. Es wirkt schmerzlindernd auf den gesamten Bewegungsapparat und auf das Muskelskelettsystem. Zugleich fördert die Gymnastik und das entspannende Baden im Thermal-Mineral-Wasser Ihre Beweglichkeit und gibt Ihnen wieder Kraft, Alltagssituationen zu bewältigen.

Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Kurbeitrag, Fahrtkosten) kann die Krankenkasse einen Zuschuss von 16,- € pro Kurtag gewähren. Eine Wiederholungskur ist bereits nach Ablauf von drei Jahren möglich.